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Dividendenbesteuerung

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Milderungssysteme

Rechtsgebiet:
Dividendenbesteuerung
Stichworte:
Dividendenbesteuerung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Immer wird der die Voraussetzungen erfüllende Anteilseigner bei der Besteuerung der Dividenden zu einem bestimmten Prozentsatz entlastet.

Modell des Bundes

Kriterien

Einkommenssteuer  
Umfang der Besteuerung 60 %
Umfang der Entlastung 40 %
   
Mindestbeteiligung in % 10
Alternative Mindestbeteiligung
in Mio. Franken
Vermögenssteuer
Umfang der Entlastung
*

Verschiedene Teilsatzverfahren in den einzelnen Kantonen

Kriterien

Alle Kantone mit Teilsatzverfahren sehen eine prozentual reduzierte Einkommensbesteuerung auf Dividenden vor,

  • bei Vorliegen einer Mindestbeteiligung am Kapital der Gesellschaft in Prozenten
  • einzelne Kantone alternativ auch, wenn die Beteiligung einen bestimmten Verkehrswert erreicht.

Verschiedene Kantone dehnen die Steuerreduktion auch auf die Vermögenssteuer aus.

Einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Kantonen bietet die nachfolgende Tabelle:

Die einzelnen Milderungssysteme der Kantone sind in der folgenden Übersicht eingefangen:

» Übersicht der Milderungssysteme (PDF, 55 KB)


* Die direkte Bundessteuer ist eine Einkommenssteuer, weshalb hier das Thema der Vermögenssteuer entfällt.

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